ordination

Dr. Eva Geberth

Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie

Ärztin für Allgemeinmedizin

Ich habe keine Kassenverträge. Die Ordinationsgebühr muss also vorerst vom Patienten ausgelegt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, sich einen Teil der bezahlten Summe von der Kasse zurückzuholen, entsprechend 80% des jeweiligen Kassentarifs.

Bei notwendiger Terminstornierung ist es für die Ordinationsplanung außerordentlich wichtig, dass dies bis spätestens Freitag 12:00 vor dem folgenden Dienstags-Termin erfolgt, damit ich Stehzeiten vermeiden und andere Termine verschieben kann. Andernfalls muss ich leider die Hälfte des Honorars verrechnen. Notfälle stellen selbstverständlich eine Ausnahme dar.

Das Mitbringen der e-card ist nicht zwingend nötig, aber praktisch, wenn man seine Versicherungsnummer nicht auswendig kennt.

Wahlarzt-Rezepte und -überweisungen werden in der Regel überall akzeptiert. Sie müssen sie nicht beim Hausarzt umschreiben lassen.